Asylrecht

Mit der Stellung des Asylantrags wird in der Regel die Anerkennung als Asylberechtigte(r) beziehungsweise die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft angestrebt. Wenn die Anerkennung als Asylberechtigte(r) oder die Zuerkennung der Flüchtlings-eigenschaft abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, als subsidiär Schutzberechtigte(r) anerkannt zu werden. Letztendlich können auch Abschiebungsverbote vorliegen.

 

Das wichtigste Ereignis des Asylverfahrens ist die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Protokoll, das während der Anhörung angefertigt wird, bildet die Grundlage für die Entscheidung über den Asylantrag. Für mich ist es daher eine Selbstverständlichkeit, die Anhörung gewissenhaft vor- und nachzubereiten.

 

Es besteht die Möglichkeit, negative Asylbescheide von den Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Hier sind zunächst die teilweise extrem kurzen Fristen zu beachten! Darüber hinaus gilt es, sich intensiv mit den Ablehnungsgründen zu beschäftigen.

 

Insbesondere asylrechtliche Fragestellungen sind oftmals von existentieller Bedeutung für meine Mandanten. Von daher gehört es zu meiner grundlegenden Arbeitsweise, sich Zeit zu nehmen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ich berate Sie gerne auf Deutsch oder auf Englisch. Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, bringen Sie diesen bitte selbst zum Beratungsgespräch mit.

 

Ich vertrete Sie gerne gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor den Verwaltungsgerichten.